Grundstücksteilung

 

 

Grenzvorweisungen

 

 

Amtliche Gebäudeaufnahme

 

 

 

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Ich freue mich, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu können.

Amtliche Grenzvermessungen wie zerlegen und verschmelzen von Grundstücken, abmarken oder erneuern von fehlenden Grenzpunkten sind hoheitliche Aufgaben und dürfen nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden. Ich berate Sie gern.

Information amtliche Gebäudeaufnahme
gebaufinfo.pdf
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Zeughausgasse 2
88400 Biberach an der Riß

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+49 7351 3400477 +49 7351 3400477

 

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© Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Hans-Jörg König