Der Lageplan
Der Lageplan gliedert sich in einen zeichnerischen Teil
(siehe rechte Seite) und einen schriftlichen Teil.
Der zeichnerische Teil zeigt auf Grund eines nach dem
neuesten Stand gefertigten Auszugs des Amtl. Liegen-
schaftskataster die geplante Bebauung des Grundstückes
und die benachbarten Grundstücke dar.
Es müssen weiterhin enthalten sein:
- die Nordrichtung
- die katastermäßigen Grenzen
- Verkehrsflächen (vorhanden und geplant)
- die Bezeichnung der Grundstücke
- soweit festgesetzt die zu überbaubaren Flächen
- Lage und Anzahl von Stellplätzen und Garagen
- die Kanalanschlüsse
- Aussenmasse und Höhe der geplanten Baumassnahme
- die erforderlichen Abstandsflächen
Der schriftliche Teil beschreibt im wesentlichen
die geplante Bebauung auf dem Grundstück,
die benachbarten Grundstücke mit ihren Bezeichnungen
im Amtlichen Liegenschaftskataster, eine Berechnung der
Flächenbeanspruchung des Grundstückes nach Grundfläche,
Geschossfläche und/oder Baumasse und enthält die
Bestätigung des Lageplanverfassers, dass die Festsetzungen
des Bebauungsplanes eingehalten sind.
Lassen Sie ihren Lageplan zum Bauantrag vom
Sachverständigen erstellen, bekommen Sie von
der Baurechtsbehörde schneller Ihre Baugenehmigung.
Im Kenntnisgabeverfahren sowie bei einer
geplanten Grenzbebauung ist die Erstellung durch einen
Sachverständigen vorgeschrieben.
In den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen
im Baubereich geht es um nicht eingehaltene Abstände
und Grenzen. Der Sachverständige garantiert Ihnen die
korrekte Lage Ihres Bauvorhabens.
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Lageplan als PDF-Datei
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