Der Lageplan

Der Lageplan gliedert sich in einen zeichnerischen Teil
(siehe rechte Seite) und einen schriftlichen Teil.


Der zeichnerische Teil zeigt auf Grund eines nach dem
neuesten Stand gefertigten Auszugs des Amtl. Liegen-
schaftskataster die geplante Bebauung des Grundstückes
und die benachbarten Grundstücke dar.


Es müssen weiterhin enthalten sein:


- die Nordrichtung
- die katastermäßigen Grenzen
- Verkehrsflächen (vorhanden und geplant)
- die Bezeichnung der Grundstücke
- soweit festgesetzt die zu überbaubaren Flächen
- Lage und Anzahl von Stellplätzen und Garagen
- die Kanalanschlüsse
- Aussenmasse und Höhe der geplanten Baumassnahme
- die erforderlichen Abstandsflächen


Der schriftliche Teil beschreibt im wesentlichen
die geplante Bebauung auf dem Grundstück,
die benachbarten Grundstücke mit ihren Bezeichnungen
im Amtlichen Liegenschaftskataster, eine Berechnung der
Flächenbeanspruchung des Grundstückes nach Grundfläche,
Geschossfläche und/oder Baumasse und enthält die
Bestätigung des Lageplanverfassers, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.


Lassen Sie ihren Lageplan zum Bauantrag vom Sachverständigen erstellen, bekommen Sie von der Baurechtsbehörde schneller Ihre Baugenehmigung. Im Kenntnisgabeverfahren sowie bei einer geplanten Grenzbebauung ist die Erstellung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben.


In den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen im Baubereich geht es um nicht eingehaltene Abstände und Grenzen. Der Sachverständige garantiert Ihnen die korrekte Lage Ihres Bauvorhabens.


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