Grundstücksteilung
Wir führen amtliche Grundstücksteilungen durch.
Soll ein vorhandenes Grundstück geteilt werden, muss eine amtliche Flurstückszerlegung erfolgen.
Wir legen mit Ihnen unter Berücksichtigung der neuen Flächengröße, die entstehen soll,
die neuen Grenzen fest, fertigen die dafür nötigen Fortführungsunterlagen für das amtliche Liegenschaftskataster
und bringen die neuen Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.
zurück
nach oben
|
Plan als PDF-Datei
| |