Die Baugrube
Nachdem Ihr Bauvorhaben von der Baurechtsbehörde
genehmigt worden ist, müssen die Planungen
in die Örtlichkeit übertragen werden.
Dazu werden die Eckpunkte der geplanten baulichen
Anlage mit einem Vermessungsinstrument (Tachymeter)
abgesteckt und mit Holzpflöcken markiert
sowie an einer geeigneten Stelle eine Höhenmarkierung
angebracht. (Höhe über NN)
Anhand dieser Markierungen weiss das beauftragte
Bauunternehmen innerhalb welcher Grenzen die Baugrube
auszubaggern ist und wie tief diese sein muss.
Die Baugrube wird immer etwas grösser ausgehoben
um einen gewissen Arbeitsraum zu schaffen und um das
Schnurgerüst aufstellen zu können.
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