Die Baugrube

Nachdem Ihr Bauvorhaben von der Baurechtsbehörde genehmigt worden ist, müssen die Planungen in die Örtlichkeit übertragen werden.

Dazu werden die Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage mit einem Vermessungsinstrument (Tachymeter) abgesteckt und mit Holzpflöcken markiert sowie an einer geeigneten Stelle eine Höhenmarkierung angebracht. (Höhe über NN)

Anhand dieser Markierungen weiss das beauftragte Bauunternehmen innerhalb welcher Grenzen die Baugrube auszubaggern ist und wie tief diese sein muss.

Die Baugrube wird immer etwas grösser ausgehoben um einen gewissen Arbeitsraum zu schaffen und um das Schnurgerüst aufstellen zu können.



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